EU-rechtliche Schranken der Glücksspielwerbung in Deutschland, Großbritannien und Polen
089 2176-0, bzw.
- Werbung in kostenlosen Sport-Streams und auf Piratenseiten
- Pop-ups und Pre-Roll-Videos auf weniger regulierten Websites
- Versteckte Werbung in Foren und Community-Beiträgen
- Aggressive E-Mail-Kampagnen an bestehende Kunden
dem Bayerischen Innenministerium, Tel.
- Persönliche Werbung in Spielhallen und Gaststätten mit Automaten
- Lokale Anzeigen in Stadtmagazinen und auf Litfaßsäulen
- Kooperationen mit Bars und Kneipen für gemeinsame Aktionen
- Direktmarketing per Postwurfsendung in bestimmten Stadtteilen
Die Nutzung der im Rahmen des Gewinnspiels gewonnenen Teilnehmeradressen
Das ist das Problem:
Das Glückspiel unterscheidet sich vom Gewinnspiel dadurch, dass gegen einen Geldeinsatz ein Gewinn in Aussicht gestellt wird, der von einem Ergebnis abhängig ist, auf das der Teilnehmende keinerlei Einfluss hat (z.B. Sportwette). Auch die Höhe des Einsatzes ist für die Einordnung als Glücksspiel oder Gewinnspiel maßgeblich (vgl. erlaubte Telefongewinnspiele). Nähere Informationen zur Genehmigung erhalten Sie bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Tel. zu Werbezwecken setzt eine ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers voraus.
13. April 2022
Suchtexpert*innen, Wissenschaftler*innen, Betroffene und Vertreter*innen sowohl der professionellen als auch der Sucht-Selbsthilfe sind sich einig, dass das Risiko einer Glücksspielsucht im Bereich Sportwetten (und hier vor allem Live-Wetten) nicht geringer ausfällt als bei den oben genannten anderen Spielformen. Daher fordern wir die gleichen Werberestriktionen für Sportwetten wie für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass Glücksspiele generell nicht Minderjährigen erlaubt oder zugänglich gemacht werden dürfen. Der geltende GlüStV schreibt auch in Sachen Werbung unzweifelhaft vor, dass sie „sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten darf“. Auch aus diesem Grund wurden „werbefreie cas casino bonus ohne einzahlung dezember 2026 Zeiten“ definiert.
1. Wirtschaftliche Bedeutung des Glücksspiels
Bei anderen potenziell oder erwiesenermaßen kinder- und jugendgefährdenden Angeboten oder Inhalten gilt nach Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) § 5 Abs. 4 bereits seit längerem sowohl ein Ausstrahlungs- als auch ein Werbeverbot zwischen 6 und 23 Uhr (z. B. Horrorfilme oder Darstellungen mit pornographischem Inhalt). Daher leitet sich zwingend ab, dass auch Werbung für ebenfalls ausschließlich Erwachsenen vorbehaltenen Angeboten wie dem Glücksspiel nur zwischen 23 und 6 Uhr ausgestrahlt werden darf. Daher muss der Teilnehmer im Zeitpunkt der Angabe seiner Adresse
II. Definition
Mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem wachsenden Einfluss von Online-Plattformen wird es notwendig sein, neue Regulierungen zu schaffen, die den veränderten Marktbedingungen Rechnung tragen. Die Diskussion über die Legalisierung und Regulierung weiterer Glücksspielformen, wie beispielsweise Sportwetten, könnte zu einer weiteren Entspannung der Werberegeln führen. Anbieter müssen jedoch weiterhin verantwortungsvolle Werbung betreiben, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu halten. Der Weg zur Anpassung an neue Technologien und Trends wird entscheidend sein, um in einem zunehmend kompetitiven Markt erfolgreich zu sein. Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.
Sanktionen & Bußgelder: Was Verstöße kosten können
Auch Hinsichtlich der Art und Weise, wie geworben werden darf, bestehen Einschränkungen: Glücksspielwerbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass Spielerinnen und Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können. In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen. Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen darf auf dem übertragenden Kanal keine Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis ausgestrahlt werden. Forderungen auf dem Weg zu einem Komplettverbot für Sportwetten- bzw. Glücksspielwerbung Das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung hat sich ein Komplettverbot der Werbung für Sportwetten zum Ziel gesetzt. ausdrücklich über die mögliche Nutzung zu Werbezwecken aufgeklärt sein und ggf.
Die versteckten Fallen im deutschen Online‑Roulette‑Markt
Da ein solches Komplettverbot erst mittelfristig eintreten wird, fordern wir bis dahin die Umsetzung folgender Zwischenschritte: Konsequente Anwendung der Regelungen des § 5 Abs. 3 GlüStV für (Online-)Glücksspiele § 5 (Werbung) Abs. 3 des GlüStV regelt u.a., dass Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und im Internet (inkl. Social Media) in der Zeit von 6:00 bis 21:00 Uhr nicht zulässig ist. Diese Karenzzeit wird seitens einiger Glücksspiel-Anbieter seit einiger Zeit umgangen, indem man insbesondere vormittags und nachmittags verkürzte Spots zeigt und sie als „Sponsoring“ von TV-Sendungen kennzeichnet.
Werbung auf Webseiten
Wir müssen absurderweise eine Selbstverständlichkeit einfordern: Die konsequente Anwendung der derzeit gültigen Regelungen und die effektive Verfolgung und Sanktionierung von Übertretungen. Beispiel: Slotmagie hat dem Nielsen-Report, einem Marktforschungsinstitut, zufolge allein für zwei 7-Sekunden-Spots, die von Mitte Januar bis Ende April auf diversen Privatsendern (1788- bzw. 289-mal) geschaltet wurden, insgesamt 720.492 € investiert. Dieses Beispiel belegt, dass die aktuelle gesetzliche Regel zur Werbebeschränkung seitens bestimmter Anbieter virtueller Automatenspiele nicht umgesetzt wird. Ausweitung der werbefreien Zeit auf 6 bis 23 Uhr (Online-)Sportwetten sind von der Karenzzeit ausgenommen, was aus fachlicher und wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar ist. Auch muss eine einmal gegebene Zustimmung jederzeit widerrufen werden können.
- Sponsoring von E-Sport-Turnieren und einzelnen Teams
- Werbung innerhalb von Computerspielen und Apps (In-Game Advertising)
- Gezielte Ansprache von jungen Erwachsenen über Gaming-Plattformen
- Integration von Wettmöglichkeiten auf E-Sport-Streaming-Plattformen
Über diese Möglichkeit muss der Teilnehmer bereits im Zeitpunkt der Angabe seiner Adresse aufgeklärt sein und dabei u.a. wissen, an wen er sich für den Widerruf wenden kann.
| Behörde / Institution | Zuständigkeitsbereich | Maßnahmen bei Verstößen | Beispiel für eine Sanktion |
|---|---|---|---|
| Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) | Zentrale Aufsicht über Online-Glücksspiel, Werbung | Bußgelder, Lizenzentzug, Sperrverfügungen | Bußgeld bis 500.000 € für unerlaubte Werbung |
| Landesmedienanstalten (z.B. BLM, LFM) | Überwachung von Rundfunk- und Telemedienwerbung | Beanstandungen, Untersagung von Werbespots | Auflage zur Korrektur eines Spots mit ungenügendem Hinweis |
| Wettbewerbszentrale | Überwachung des lauteren Wettbewerbs (UWG) | Abmahnungen, Unterlassungsklagen | Abmahnung wegen irreführender Bonuswerbung |
| Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) | Präventionsarbeit, Bereitstellung von Warnhinweisen | Keine direkten Sanktionen, aber Vorgaben für Hinweise | Vorgabe des Wortlauts "Glücksspiel kann süchtig machen" |
Nähere Informationen zur Zulässigkeit von Werbung per Email, Telefon etc.
| Sportart / Liga | Art des Sponsoring | Beispiele für gesponserte Vereine / Events | Jahresvolumen (geschätzt) |
|---|---|---|---|
| Fußball (Bundesliga) | Trikotsponsoring, Bandenwerbung | Borussia Dortmund (1&1), Hertha BSC (Tipbet) | 50-100 Mio. € pro Saison |
| Handball (Bundesliga) | Trikotsponsoring, Namenssponsoring | SC Magdeburg (Bet-at-home), THW Kiel (win2day) | 10-20 Mio. € pro Saison |
| Tennis (Turniere) | Titelsponsoring, Werbeflächen | bett1open (Berlin), Hamburg European Open | 5-15 Mio. € pro Jahr |
| Formel 1 (Teams) | Teamsponsoring, Fahrerwerbung | Aston Martin (Peroni), McLaren (Velo) | International, schwer zu beziffern |
siehe unter Belästigende Werbung .
| Werbeclaim / Slogan | Anbieter / Produkt | Vermittelte Botschaft | Rechtliche Bewertung (Risiko) |
|---|---|---|---|
| "Dein Spiel, deine Verantwortung." | Staatliche Lotterie | Spielerautonomie, Eigenverantwortung | Unkritisch, da Verantwortung betont wird. |
| "Die Quoten sind bei uns am höchsten." | Sportwettenanbieter | Bester Wert, finanzieller Vorteil | Kritisch, muss nachweisbar und nicht irreführend sein. |
| "Willkommen im Gewinnparadies." | Online-Casino | Positive Emotion, leichte Gewinnerwartung | Sehr kritisch, kann Suchtrisiko verharmlosen. |
| "Sicher spielen. Staatlich lizenziert." | Verschiedene lizenzierte Anbieter | Legitimität, Vertrauen, Sicherheit | Unkritisch, da faktisch korrekt und beruhigend. |
| "Kick off your bet!" | Sportwettenanbieter | Aktion, Spannung, Start eines Events | Mittel, Ansprache von Sportfans ist erlaubt. |
Auch Einwilligungen, die im Rahmen von Gewinnspielen eingeholt werden, unterfallen grundsätzlich nicht dem Kopplungsverbot.
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Ausweitung des Verbotes der Mitwirkung aktiver Sportler und Funktionäre in Werbespots auch auf ehemalige Sportler*innen und Funktionär*innen, sowie auf Personen, die eng mit dem Sport verbunden sind (z. B. Sportmoderator*innen, Schiedsrichter*innen) Die suchtgefährdende Wirkung von Sportwetten-Werbung verändert sich in der Struktur nicht, wenn das Testimonial seine aktive Karriere beendet hat. Spitzensportler*innen haben auch nach dem Ende ihrer aktiven Laufbahn einen hohen Bekanntheitsgrad und eine Vorbildfunktion. Dies wird von den werbetreibenden Anbietern hinlänglich genutzt.
Werbung über Videoportale, Streamingdienste und Social Media-Plattformen
Hier ist der GlüStV nachzubessern, wenn er seinen in § 1 definierten Zielen, gleichrangig Glücksspiel- und Wettsucht verhindern zu wollen, gerecht werden soll. Verbot von Dachmarkenwerbung von Sportwettanbietern in Sportstätten Trikot-, Banden-, cas neues online casino bonus ohne einzahlung Sitzschalen-, oder Bannerwerbung für Sportwettanbieter in den Stadien der Profisportarten in der aktuellen Ausprägung widersprechen dem § 5 Abs. 2 Satz 2 des GlüStV, wonach Werbung nicht übermäßig ausfallen darf. Abseits des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (s.o.) werden hier insbesondere der Spielerschutz und die Abwehr von Suchtgefahren nicht eingehalten. Einwände der Anbieter, dass sie bei Vorliegen einer Erlaubnis ihrer Tätigkeit durch die GGL auch für ihre Produkte werben können müssen, sind leicht zu entkräften: Ein Hinweis auf die Whitelist der GGL und die dort aufgeführten Unternehmen würde eine hinreichende Informationsgrundlage darstellen. Am 01.07.2021 war es so weit: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist in Deutschland in Kraft getreten.
Verwertung der durch das Gewinnspiel gewonnenen Adressen
Unlauterkeit durch Kopplung von Gewinnspielen aufgrund einer unsachgemäßen Beeinflussung kann aber beispielsweise angenommen werden, wenn der verständige Verbraucher seinen Entschluss lediglich von dem Streben nach der in Aussicht gestellten Gewinnchance bestimmen lässt und rationale Erwägungen vollständig zurücktreten. Eine unangemessene unsachliche Beeinflussung in Form einer besonderen psychischen Drucksituation soll beispielsweise jedenfalls dann vorliegen, wenn die Teilnahme des Verbrauchers an einem Gewinnspiel von seiner Erklärung abhängig gemacht wird, mit der Weitergabe von cas online casino ohne einzahlung bonus 2026 persönlichen Daten an Drittunternehmen und mit Werbeanrufen einverstanden zu sein und der Verbraucher von dieser Kopplung erst erfährt, nachdem er sich bereits für die Teilnahme an der Verlosung entschieden hat. Preisausschreiben oder Gewinnspiele, bei denen die in Aussicht gestellten Preise oder ein angemessenes Äquivalent nicht vergeben werden, sind in den absolut verbotenen Tatbeständen der Schwarzen Liste aufgeführt. Die Angabe, die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel ließen sich durch bestimmte Waren oder Dienstleistungen erhöhen, ist in den absolut verbotenen Tatbeständen der Schwarzen Liste aufgeführt. Glücksspiele sind nur nach vorheriger Genehmigung zulässig und ohne eine solche behördliche Erlaubnis nach §§ 284, 287 StGB strafbar!!! Dieser bringt Änderungen mit, die vor allem die Landesmedienanstalt im Saarland betreffen.
Hilfe für Betroffene
Werbung mit Gewinnspielen, Glückspielen oder Preisausschreiben ist grundsätzlich zulässig. Aber es gibt viele Regeln zu beachten. Werbung mit Gewinnspielen oder Preisausschreiben ist grundsätzlich zulässig. Gewinnspiele ermitteln den Gewinner durch ein Zufallsmoment (Ziehung). Bei Preisausschreiben beeinflussen auch die Kenntnisse und Fähigkeiten der teilnehmenden Person deren Gewinnchancen.
Warum steht Glücksspielwerbung in der Kritik?
Wie bei jeder anderen Marketingmaßnahme gilt auch für Preisausschreiben und Gewinnspiele, dass sie wahr, fair und transparent gestaltet sein müssen. Das gilt insbesondere für die Teilnahmebedingungen, die klar zu informieren haben über Inzwischen gilt zwar kein pauschales Kopplungsverbot mehr – so war es früher unzulässig, die Teilnahme an einem Gewinnspiel vom Erwerb eines Produkts abhängig zu machen. Heute müssen weitere Umstände hinzutreten, damit die Kopplung nach dem UWG verboten ist. Transparent gestaltete Gewinnspiele, bei denen ersichtlich eine Teilnahme nur nach Einwilligung in den Erhalt werbender E-Mails oder in die Datenweitergabe möglich ist, bringen den Verbraucher aber nicht in eine die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigende Lage. Ebenso verhält es sich bei Gewinnspielen in sozialen Netzwerken, bei denen eine Teilnahme durch das Posten auf der eigenen Seite erfolgt oder von einem Klick auf den Gefällt-mir-Button abhängig gemacht wird. Ab sofort ist es den deutschen Casinos erlaubt, Werbung in den Medien, wozu auch TV und Rundfunk gehören, zu schalten.
- App-Store-Optimierung (ASO) für Casino-Apps
- Push-Benachrichtigungen über aktuelle Promotionen auf dem Smartphone
- Werbeanzeigen in anderen mobilen Apps und Spielen
- SMS-Marketing mit direkten Links zum Anbieter
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- Freispiele heute – Juni 2026
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- Sperrung von Online-Wetten in Deutschland beantragen
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- Φρουτάκια: Η ιστορία τους